Wasserkraftausbau in Österreich: Stoppen Sie die Verletzung von EU-Recht und der Alpenkonvention!
Petition gegen die gesetzeswidrige Abänderung des Tiroler Naturschutzgesetzes zugunsten der Kraftwerkspläne der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG). Es ist unfassbar, dass das Naturschutzgesetz den Projekten der TIWAG angepasst wurde, anstatt dafür Sorge zu tragen, dass diese dem Gesetz entsprechen!
Jetzt hier unterschreiben: https://www.change.org/p/stoppen-sie-die-verletzung-von-eu-recht-und-der-alpenkonvention-im-zuge-des-%C3%B6sterreichischen-wasserkraftausbaus#petition-letter.
Retten wir gemeinsam die letzten unverbauten Gletscherflüsse Tirols!
Detailinfos
Unberührte alpine Flüsse, Bäche und Hochtäler sind nicht erneuerbar! – Verhindern Sie die Ableitung und Trockenlegung der letzten unberührten Tiroler Bergbäche und Wildflüsse!
Um die Eingriffe für die beiden im Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Verfahren befindlichen großen Speicherkraftwerke Kaunertal und Kühtai genehmigungsfähig zu bekommen, hat die Schwarz-Grüne Tiroler Landesregierung im Dezember 2014 mit einer rechtswidrigen Novellierung das Naturschutzgesetz angepasst, anstatt dafür Sorge zu tragen, dass die Projekte der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) dem Gesetz entsprechen! – Dies ist ein klarer Verstoß gegen EU-Recht und die Vorgaben und Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention.
Diese Protokolle wurden von Österreich am 12.07.2002 ratifiziert und sind seit dem 18.12.2002 als multilateraler völkerrechtlicher Vertrag in Kraft. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sind nach österreichischem Recht von Gesetzgeber und Behörden unmittelbar anzuwenden. Am 03.09.2015 hat der WWF Österreich und Ökobüro (Allianz der Umweltbewegung) deshalb eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Republik Österreich eingereicht.
Bitte unterstützen sie diese Petition und verhindern Sie die Zerstörung von unberührten, intakten alpinen Flüssen, Bächen und Hochtälern in vor solchen Eingriffen geschützten Schutzgebieten.
Erhöhen Sie damit den Druck zur Einhaltung der bestehenden europäischen, nationalen Gesetze und den verbindlichen Protokollen der Alpenkonvention, sowie zur Rücknahme der rechtswidrigen Änderung des Tiroler Naturschutzgesetzes.
Eine vernünftige Nutzung der Wasserkraft soll deshalb nicht verteufelt oder gar verhindert werden. Geltende Gesetze dürfen jedoch nicht für Stromkonzerne wie der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) verbogen und angepasst werden. Diese Konzerne haben ihre Projekte an den gültigen Gesetzen und Normen auszurichten.
Laut Wasserkraftwerksliste des Umweltdachverbandes Österreich, Stand April 2014 befinden sich derzeit 212 Wasserkraftwerke in Planung. 110 davon in sehr sensiblen Regionen und 37 befinden sich sogar in bedeutenden Schutzgebieten, wie Natura2000-Gebieten, Nationalparks oder Ruhegebieten. Da das österreichische Wasserkraftpotential schon zu 75% genutzt wird, müssen die Stromkonzerne nun in die letzten freien, ökologisch intakten und ungenutzten Räume und Wasserabschnitte vordringen. Nicht umsonst weist die Alpenkonvention schon in der Präambel darauf hin, dass die natürlichen Ressourcen der alpinen Gebirgsregionen immer stärker ausgebeutet werden.
Wir benötigen zukünftig eine nachhaltige Wasserkraftnutzung mit einer stärkeren Beachtung ökologischer Belange um folgenreiche, irreversible Eingriffe in wertvollen unberührten alpinen Gewässerökosystemen und Landschaften zu vermeiden. Massive Wasserableitungen von natürlichen, unberührten Bergbächen und Wildflüssen und das Vordringen der Stromkonzerne in die letzten freien, ökologisch intakten Räume und Wasserabschnitte, sind nicht der Weg der erneuerbaren Energien. Die letzten natürlichen alpinen Wasserläufe, müssen langfristig unter Schutz gestellt werden und vor allem in bereits bestehenden Schutzgebieten dauerhaft unangetastet bleiben.
Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks: Deutschland hat in 2015 + 2016 die Präsidentschaft und damit den Vorsitz der Alpenkonvention. Bitte sorgen Sie dafür, dass die rechtswidrige Novellierung des Tiroler Naturschutzgesetzes dringend auf die Agenda der Alpenkonvention kommt und verlangen sie eine Rücknahme der rechtswidrigen Änderungen.
Sehr geehrterHerr Rupprechter: Stoppen Sie die Verletzung von EU-Recht und der Alpenkonvention beim Österreichischen Wasserkraftausbau, machen Sie bereits begangene Rechtsbrüche rückgängig!
Sehr geehrter Herr Vella: Bitte werden Sie aktiv und verdeutlichen der Republik Österreich die europäischen Konsequenzen der Verletzung von EU-Recht im Österreichischen Wasserkraftausbau. Verhindern Sie, dass aus diesem Fall von illegaler Rechtsanpassung ein Präzedenzfall für Europa wird.
Herzlichen DANK für Ihre und Eure Unterstützung!
Heinz Wiedmann
Gründungsmitglied von Mountain Wilderness Deutschland und Österreich
Mitglied im Deutschen Alpenverein DAV Sektion Schwaben