Antwort an Herrn LHStv. Josef Geisler

Antwort an Herrn LHStv. Josef Geisler

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Die Antwort des Büros von LHSTv. Joseph Geisler an uns

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vielen Dank für Ihr Anschreiben an die Mitglieder der Tiroler Landesregierung betreffend das Kraftwerk Tumpen - Habichen. Im Auftrag von Herrn LHStv. Josef Geisler als zuständiges Regierungsmitglied darf ich Ihnen darauf gerne kurz antworten.

In Sachen Naturschutzverfahren darf festgehalten werden, dass zurzeit zum Kraftwerk Tumpen-Habichen ein Beschwerdeverfahren beim Landesverwaltungsgericht anhängig ist. Das Landesverwaltungsgericht hat dabei über die Zulässigkeit der Beschwerde des WWF gegen den Bescheid aus dem Jahr 2015 zu entscheiden. Einer Beschwerde kommt nach Ansicht des Amtes der Tiroler Landesregierung keine aufschiebende Wirkung zu. Insofern ist unvorgreiflich der Rechtsansicht des Landesverwaltungsgerichtes, ein Bau derzeit rechtlich möglich. Der Bauwerber handelt in diesem Fall auf eigenes wirtschaftliches Risiko.

Zum Wasserrechtlichen Verfahren ist festzustellen, dass die Behörde keine Verschlechterung der biologischen Qualitätskomponente durch die Verschiebung der hydromorphologischen Qualitätskomponente festgestellt hat.
Diese Feststellungen der Wasserrechtsbehörde wurden vom Landesverwaltungsgericht betätigt.

Dagegen wurden die außerordentlichen RM der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und der Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben.
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Behandlung der Beschwerde bereits abgelehnt.

Es ist richtig, dass Tirol in den Jahren nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 mehr Strom erzeugt als selbst benötigt und somit exportiert hat - dieser Überschuss ist in den letzten Jahren jedoch auf unter 5% der Stromerzeugung gesunken.

Richtig ist aber auch, dass wir in Tirol derzeit ca. 60% unseres Energiebedarfs in Form von fossilen Energieträgern importieren - d.h. Tirol ist kein Energieexportland, sondern ein voll von fossiler Energie abhängiges Energieimportland.
Um diese Abhängigkeit zu beseitigen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat sich die Tiroler Landesregierung das Ziel gesetzt, bis 2050 den Energiebedarf massiv zu reduzieren und die importierten, fossilen Energieträger durch heimische erneuerbare Energie zu ersetzen.
In allen dazu untersuchten Energieszenarien spielt Strom (für Mobilität, Industrie, Wärmepumpen für Häuser etc.) die zentrale Rolle bei der Deckung unseres Energiebedarfs und ist ein Schlüsselpunkt zum Gelingen der Energiewende. Das bedeutet, obwohl der Gesamtenergiebedarf sinken soll, wird für die Energiewende der Strombedarf steigen müssen.
Die 2 wesentlichen Ressourcen zur Stromerzeugung, über die wir in Tirol verfügen, liegen in der Photovoltaik und der Wasserkraft. Die von den maßgeblichen Experten berechneten Szenarien zeigen, dass wir neben einem massiven Ausbau der Photovoltaik auf allen günstigen gelegenen Dächern auch einen weiteren Ausbau der heimischen Wasserkraft brauchen. Deshalb hat die Tiroler Landesregierung bereits 2011 beschlossen, dass bis 2036 ca. 40% des noch nutzbaren Wasserkraft-Potentials Tirols, das sind ca. 2.800 GWh, genutzt werden sollen.
Das KW Tumpen-Habichen zählt dabei zu jenen Projekten, welche dazu beitragen sollen, dieses Ziel zu erreichen. Die durch das KW Tumpen-Habichen geplante Erzeugung von 61 GWh/a an erneuerbarer Energie (das entspricht dem Strombedarf von ca. 15.000 Haushalten) löst alleine nicht das Energieproblem, ist aber - wenn es im Rahmen der Verfahren genehmigt wird - ein wesentlicher Beitrag dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Fankhauser

Unsere Antwort darauf

Sehr geehrter Herr LHStv. Geisler, sehr geehrter Herr Frankhauser,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wir hätten sie uns mit Quellenangaben gewünscht, damit wir Ihre Argumentation nachvollziehen können. Jedenfalls möchten wir einmal noch darauf eingehen und stellen im Folgenden unsere Sicht zu den - unserer Ansicht nach - zwei Kernpunkten Ihrer Antwort dar.

Verschlechterung
"Zum Wasserrechtlichen Verfahren ist festzustellen, dass die Behörde keine Verschlechterung der biologischen Qualitätskomponente durch die Verschiebung der hydromorphologischen Qualitätskomponente festgestellt hat."

Wir haben gar nicht behauptet, dass es eine Verschlechterung der biologischen Qualitätskomponente geben wird. Gesagt haben wir, dass zwei von drei Zustandskomponenten der Hydromorphologie (Wasserhaushalt und Durchgängigkeit) sich um einen Klasse verschlechtern würden. Hier sei hervorgehoben, dass diese zwei Komponenten genau diejenigen sind, die die größte Besonderheit der Ötztaler Ache als Gletscherfluss definieren, nämlich die Abflussdynamik und der Sedimenttransport. Laut Weserurteil zur Wasserrahmenrichtlinie (wir wiederholen uns hier leider, weil auf diesem Punkt nicht eingegangen wurde) liegt eine Verschlechterung des Zustands bereits dann vor, wenn sich der Zustand einer Qualitätskomponente um eine Klasse verschlechtert, auch wenn das keine Veränderung der Einstufung des ökologischen Zustands insgesamt nach sich zieht (vgl. (1)). Ein übergeordnetes öffentliches Interesse, das die Umsetzung des Projektes trotz Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie zulassen würde, können wir nicht erkennen (siehe unten). Wir bleiben daher bei unserer Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtline vorliegt.

Kein öffentliches Interesse
"Richtig ist aber auch, dass wir in Tirol derzeit ca. 60% unseres Energiebedarfs in Form von fossilen Energieträgern importieren - d.h. Tirol ist kein Energieexportland, sondern ein voll von fossiler Energie abhängiges Energieimportland. Um diese Abhängigkeit zu beseitigen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat sich die Tiroler Landesregierung das Ziel gesetzt, bis 2050 den Energiebedarf massiv zu reduzieren und die importierten, fossilen Energieträger durch heimische erneuerbare Energie zu ersetzen."

Wir begrüßen die Anstrengungen der Tiroler Regierung sehr, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, den Energiebedarf massiv zu reduzieren und die importierten, fossilen Energieträger durch heimische erneuerbare Energie zu ersetzen. Dennoch wird das Kraftwerk Tumpen-Habichen zum Erreichen dieser Ziele nicht benötigt:
Der WWF hat im Jahr 2018 die Studie "Energiewende und Gewässerschutz" herausgegeben, die aufzeigt, wie der Schutz der wenigen intakten Fließgewässer Österreichs mit den Klimazielen des Landes und des Bundes vereinbar ist (3). Die Studie ist übrigens 8 Jahre aktueller, als die Studie "Energieautarkie für Österreich 2050" (Streicher et al., 2010) (4), auf die gewöhnlich referenziert wird. Die WWF Studie kommt zu dem Schluss, dass werder für die Energie Ziele des Landes, noch des Bundes ein Wasserkraftausbau in dem Umfang notwendig ist, wie er in Tirol geplant ist. In den Handlungsempfehlungen für Tirol heisst es:
"Der geplante Tiroler Wasserkraftausbau ist weder naturverträglich möglich, noch energiewirtschaftlich notwendig. Ein ökologisch und sozial vertretbarer Wasserkraft-ausbau (2014 bis 2030) ist mit maximal 3.700 TJ (1.028 GWh) zu planen. Überwiegend kann dieses Ziel durch die bereits in Bau befindlichen Anlagen, die Modernisierung und Sanierung alter Kraftwerke (zahlreiche Kleinkraftwerke) und den ökologisch vertretbaren Ausbau bestehender Anlagen (etwa KW Kirchbichl, KW Imst) erreicht werden." ((5), S.21)
Daraus folgt sogar, dass nicht einmal der Ausbau des KW Kaunertal oder der Ausbau des KW Kühtai notwendig sind! Die geringe Energieausbeute des geplanten Kraftwerks Tumpen-Habichen steht nicht im Verhältnis zu dessen ökologischen Auswirkungen und sie wird zum Glück auch nicht gebraucht.

Der Landesenergieversoger TIWAG ist nun einmal auf Wasserkraft spezialisiert. Die Energiewende verlangt aber nach einer flexiblen Energieversorgung, die zum Beispiel auch Solarenergie und Biomasse einbezieht ((4), S. 20f. und (6), S. 7f.). Es müssen verschiedene Energiequellen genutzt werden, um in Zukunft auf das Klima Rücksicht zu nehmen und trotzdem den Energiebedarf der Menschen zu decken. Die Kraftwerkspläne der TIWAG sind vielfach schon mehrere Jahrzehnte alt. Inzwischen wissen wir aber längst, wie wichtig der Schutz der Fließgewässer für die Umwelt und damit auch für uns Menschen ist (siehe z.B. (7)). Diese Pläne sind also überholt, und es ist Zeit, nach besseren Lösungen zu suchen. Wir haben wenig Hoffnung, dass eine Tiroler Wasserkraft Aktien Gesellschaft Rücksicht nimmt auf die Interessen der Einwohner Tirols. Aber von unserer Regierung erwarten wir das! Wir fordern daher, dass die Ötztaler Ache frei fließend erhalten bleibt, und dass die Landesregierung die Bauarbeiten sofort einstellen lässt!

Eine Antwort

  1. Michael Richter
    | Antworten

    Super das ihr euch für den Erhalt der Ötztaler Ache als Naturfluss einsetzt.

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