LH-Stv Josef Geisler bezeichnet die WWF Gewässerschutz-Sprecherin im Rahmen der Petitionsübergabe gegen das geplante Wasserkraftwerk Tumpen-Habichen als "widerwärtiges Luder". Im Folgenden unsere Wertung dieses Ereignisses:
Josef Geisler ist (unter anderem) zuständig für "Angelegenheiten des Naturschutzes soweit Wasserkraftanlagen betroffen sind". Im Rahmen der Petitionsübergabe wurden er nun also von der WWF Gewässerschutz-Sprecherin Marianne Götsch darauf hingewiesen, dass die Verschlechterung von Flüssen laut EU Gesetzgebung nicht erlaubt sei und nur mit öffentlichem Interesse zu rechtfertigen. Weiter warf sie dem Land Tirol vor, öffentliches Interesse mit dem Ausbau der Wasserkraft gleichzusetzen. Als Geisler es nicht schaffte, ihre Ausführung zu unterbrechen, beleidigte er sie, indem er sie "widerwärtiges Luder" nannte. Geisler, der Zuständige für "Angelegeheiten des Naturschutzes betreffend Wasserkraftanlagen" möchte also selbst während er sein Amt wahrnimmt die Argumente des Naturschutzes nicht hören. Schlimmer noch, er fühlt sich durch die Argumentation so bedroht, dass er ausfällig wird.
Dies zeigt in unseren Augen deutlich, dass Josef Geisler für sein Amt nicht geeignet ist. Als Zuständiger für "Angelegeheiten des Naturschutzes betreffend Wasserkraftanlagen" muss er beide Seiten anhören, die Befürworter eines Wasserkraftprojekts und die Gegner. Ohne dies lässt sich nämlich nicht entscheiden, ob ein Projekt im "öffentlichen Interesse" liegt. Es sei denn, es ist genau so, wie die WWF Gewässerschutz-Sprecherin ihm vorgeworfen hat: dass in Tirol Wasserkraft mit öffentlichem Interesse gleichgesetzt wird. Wenn jedes Wasserkraftprojekt automatisch im öffentlichen Interesse liegt, dann gibt es natürlich keine Gegenargumente.
Wir denken, dass Marianne Götsch Recht hat. Denn dies ist die einzige Erklärung, wie es möglich sein kann, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung zum KW Tumpen-Habichen erteilt wurde, obwohl es sich beim betroffenen Flussabschnitt um einen laut Landesexperten "sehr schützenswerten, empfindlichen und einzigartigen Gewässerabschnitt des (im Mündungsbereich) größten Gletscherflusses Österreichs" handelt und dem Kraftwerk gleichzeitig nur "geringes langfristiges öffentlichen Interesse" bescheinigt wird.
Mehr noch!
Dass dieses Kraftwerk von der Landesregierung automatisch mit öffentlichem Interesse gleichgesetzt wird, gibt die Abteilung Umweltschutz uns im naturschutzrechtlichen Bescheid sogar schriftlich:
"Allerdings kann im gegenständlichen Fall die Beurteilung der überwiegenden langfristigen öffentlichen Interessen nicht allein auf die energiewirtschaftliche, wasserwirtschaftliche oder wasserbautechnische Perspektive reduziert werden, sondern ist in einem übergeordneten gesellschaftlichem und politischem Kontext zu sehen. Verwiesen sei hier auf die Ausführungen des Kapitel Energie im bestehenden Arbeitsübereinkommen der Tiroler Landesregierung 2013 – 2018, die Ausführungen im Maßnahmenpaket Tirol vom 24.06.2014 zum gegenständlichen Vorhaben und die Feststellungen in der abschließenden positiven Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes von Tirol im wasserrechtlichen Verfahren sowie die auf diese Grundlagen aufbauende Willenserklärung der Tiroler Landeregierung."
Nur aus dem Grund, weil eben Wasserkraft in Tirol mit öffentlichem Interesse gleichgesetzt wird, ist es überhaupt möglich, dass die gleiche Person, die zuständig ist für "Energiewesen" im TIWAG-Land auch zuständig ist für "Naturschutz betreffend Wasserkraftanlagen".
Wir denken also nicht nur, dass Geisler ungeeignet ist für sein Amt: sein Amt ist ungeeignet!
Nicht von uns, dennoch möchten wir auf diese Petition hinweisen:
Petition, die den Rücktritt Geislers fordet