Dass die tiroler Medienwelt ein verlängerter Arm von gewissen Parteien und Landesinstitutionen ist, ist unbestritten. Unter anderem durch massenhafte Inseratenkampagnen werden Medien gefügig gemacht. Hier eines der vielen Beispiele des katastrophalen Journalismus hierzulande:
Vergleich Pressemitteilung der Landesregierung vs. Berichterstattung der TT. Hervorgehoben sind natürlich die Überschneidungen…
Siehe hier Pressemitteilung der Landesregierung:
Bauerleichterungen für Wasserkraftprojekte für die Energiewende, ein weisungsfreier Landesumweltanwalt und verbesserter Schutz für Bäume entlang von Autobahn- und Bahnstrecken, Auwälder und Feuchtgebiete – das sind die Eckpunkte der Naturschutzgesetz-Novelle, die heute von der Tiroler Landesregierung verabschiedet wurde.
„Wir gehen den Tiroler Weg für Energiesicherheit und Klimaschutz. Durch den ökologisch vertretbaren Ausbau der Wasserkraft tragen wir aktiv zur europäischen Energiewende und zum Klimaschutz bei. Mit dem Spatenstich für das Gemeinschaftskraftwerk Inn folgt noch diese Woche ein erster wichtiger Schritt dazu“, erklärt LH Günther Platter.
Die von der Landesregierung einstimmig vorgeschlagene Anpassung des Naturschutz-Gesetzes hat zum Zweck, die Weichen für die Tiroler Energieautonomie 2050 zu stellen und dabei verbesserten Schutz für Tiroler Naturjuwele mitzunehmen. „Das ist kein Gegensatz. Naturschutz und Energiewende gehen Hand in Hand. Neben klar definierten Bereichen für die energiewirtschaftliche Nutzung wird es auch Tabustrecken an Gewässern geben, wo keine weiteren Kraftwerke entstehen“, sagt Platter.
Während der Bauphasen von Projekten der Energiewende werden in Zukunft zeitlich begrenzt der nötige Baulärm und Hubschrauberflüge in Ruhegebieten möglich sein. Über 40 Stellungnahmen zum Naturschutzgesetz hat die Landesregierung in den letzten Wochen gesichtet und teilweise auch berücksichtigt. „Aber für die Tiroler Landesregierung ist klar, dass die Tiroler Natur stärkeren Schutz verdient und deshalb haben wir uns in der Novelle für diese Richtung entschieden“, sagt Umweltlandesrätin LHStvin Ingrid Felipe.
Davon zeuge unter anderem, dass der Landesumweltanwalt weisungsfrei gestellt wird und damit deutlich mehr politisches Gewicht erhält. Verbesserter Baum-, Auwald- und Feuchtgebietsschutz Deutliche Verbesserungen für den Naturschutz gibt es mit dem Novellierungsvorschlag der Tiroler Landesregierung beim Baumschutz. Kilometerlange Schlägerungen entlang von Zug- und Straßenstrecken werden in Zukunft einer naturschutzrechtlichen Bewilligung bedürfen – für die Landeshauptmann-Stellvertreterin ein „großer Schritt für den Baumschutz auch außerhalb des Waldes.“
Der Wald selber wird insofern bessergestellt, als nicht nur heute von schwankenden Wasserständen geprägte Auwälder, sondern auch bei ihrer Entstehung von schwankenden Wasserständen geprägte Auwälder schützenswert werden. Das betrifft insbesondere Auwälder entlang von bereits verbauten Fließgewässern. Der neue erweiterte Feuchtgebietsschutz stellt auch den Zuströmungsbereich des Wassers unter Schutz, somit auch die Umgebung von Mooren.
Schließlich konnte vereinbart werden, dass auch Maßnahmen zu Projekten der Energiewende keinesfalls den Bestand von bestimmten Vogelarten gefährden darf. „Ich bin sehr froh darüber, dass die Tiroler Landesregierung ihr Bestes tut, um einen stärkeren Schutz der Tiroler Natur und die Energiewende unter einen Hut zu bringen“, sagt LHStvin Ingrid Felipe.
Vergleiche hierzu Bericht der Tiroler Tageszeitung :
Innsbruck – Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag die Naturschutzgesetz-Novelle beschlossen. Diese sieht unter anderem Bauerleichterungen für Wasserkraftprojekte für die Energiewende, einen weisungsfreien Landesumweltanwalt sowie einen verbesserten Schutz für Bäume entlang von Autobahn- und Bahnstrecken, Auwälder und Feuchtgebiete vor.
„Wir gehen den Tiroler Weg für Energiesicherheit und Klimaschutz. Durch den ökologisch vertretbaren Ausbau der Wasserkraft tragen wir aktiv zur europäischen Energiewende und zum Klimaschutz bei. Mit dem Spatenstich für das Gemeinschaftskraftwerk Inn folgt noch diese Woche ein erster wichtiger Schritt dazu“, meinte LH Günther Platter. Ziel der Novelle sei es, die Weichen für die Tiroler Energieautonomie 2050 zu stellen und gleichzeitig den Schutz der Tiroler Naturjuwele zu verbessern. „Das ist kein Gegensatz. Naturschutz und Energiewende gehen Hand in Hand. Neben klar definierten Bereichen für die energiewirtschaftliche Nutzung wird es auch Tabustrecken an Gewässern geben, wo keine weiteren Kraftwerke entstehen“, so Platter.
Während der Bauphase von Projekten der Energiewende werden in Zukunft zeitlich begrenzt der nötige Baulärm und Hubschrauberflüge in Ruhegebieten möglich sein. Über 40 Stellungnahmen zum Naturschutzgesetz habe die Landesregierung in den letzten Wochen gesichtet und teilweise auch berücksichtigt, heißt es.
„Aber für die Tiroler Landesregierung ist klar, dass die Natur stärkeren Schutz verdient und deshalb haben wir uns in der Novelle für diese Richtung entschieden“, sagte LHStvin Ingrid Felipe. Davon zeuge unter anderem, dass der Landesumweltanwalt weisungsfrei gestellt werde. Deutliche Verbesserungen für den Naturschutz gebe es beim Baumschutz. Kilometerlange Schlägerungen entlang von Zug- und Straßenstrecken werden in Zukunft einer naturschutzrechtlichen Bewilligung bedürfen – für die Landeshauptmann-Stellvertreterin ein „großer Schritt für den Baumschutz auch außerhalb des Waldes.“ Auch für Auwälder werde es künftig einen verbesserten Schutz geben. (TT.com)
Außer einem gekonnten Einleitungssatz und natürlich einem hervorragend zusammengefassten Schlußsatz über die Auwälder wird von der TT einfach die Pressemitteilung der Landesregierung wortwörtlich kopiert. Das nenne ich unabhängigen und objektiven Qualitätsjournalismus. Bravo !
und Nein….
NEIN das ist keine Energiewende
NEIN wir müssen nicht energieautonom werden, weil wir schon ernergieautonom sind
NEIN die Naturschutznovelle ist keine Stärkung sondern eine deutliche Verschlechterung
und über die berühmten Tabustrecken: Im Maßnahmenpaket Tirol 2014 steht klar als Prämisse geschrieben, dass es sich bei den Tabuzonen um jene Gewässerstrecken handelt, die außerhalb der durch die im Arbeitsübereinkommen genannten Großkraftwerke beanspruchten Gewässerabschnitte liegen